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Qualitätsanforderungen

allgemeineWir stellen uns hohen Qualitätsanforderungen und übernehmen Investitionskosten sowie Mehraufwand für die Bewirtschaftung unserer Bauernbetriebe.

IP-SUISSE-Bauern arbeiten nach vertraglich geregelten Richtlinien, machen Aufzeichnungen zur Betriebsführung, akzeptieren regelmässige Kontrollen und verpflichten sich zur Weiterbildung.

Diese Regelungen umfassen immer den gesamten Betrieb, denn nur so kann gewährleistet werden, dass der natürliche Kreislauf wenig gestört wird und die Nutzung und Pflege möglichst im Einklang mit der Natur ist.

Auszug aus den Richtlinien:

IP-SUISSE-Bauernbetriebe

• halten strenge Bestimmungen zur Fruchtfolge im Ackerbau ein.
• begrünen zum Schutze für Grundwasser und Boden die Felder auch im Winter.
• schränken Düngergaben (auch Hofdünger) mengenmässig ein. Düngergaben (Nitrat/- Phosphat) werden gezielt gemäss dem Pflanzenbedarf gegeben bzw. werden mit regelmässig vorzunehmenden Bodenanalysen abgestimmt.
• führen die Unkrautregulierung grundsätzlich mechanisch durch.
• verwenden krankheitsresistente Sorten.
• fördern nützliche Insekten.
• nutzen zum Schutze der Natur nicht die gesamte Fläche wirtschaftlich, sondern belassen und pflegen auch Teile des Landes naturnah, um die Artenvielfalt zu erhalten.
• übernehmen Verantwortung für ihre Nutztiere, das heisst, die Tiere werden artgerecht gehalten und beschäftigt.
• lassen ihre Betriebe jährlich kontrollieren und zertifizieren.


Lesen Sie mehr über unser Qualitätszeichen.

Hier können Sie die vollständigen und aktuellen Richtlinien lesen und downloaden.

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