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Allgemeines & gesetzliche Vorgaben

Allgemeines und ges Vorlagen1. ALLGEMEINES
Die Schweizerische Vereinigung integriert produzierender Bauern und Bäuerinnen (IP-SUISSE) hat ein Label für landwirtschaftliche Produkte geschaffen. Das IP-SUISSE Label (auch “KÄFER-LABEL”) ist eine geschützte Marke. Sie ist beim Bundesamt für geistiges Eigentum hinterlegt.

Das IP-SUISSE Label erhalten Produzenten, welche folgende Anforderungen erfüllen:

  • Einhalten des gesamtbetrieblichen ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes.
  • Einhalten der gesamtbetrieblichen Grundanforderungen IP-SUISSE.
  • Einhalten der jeweiligen Labelanforderungen IP-SUISSE.
  • Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Vereinigung integriert produzierenden Bauern und Bäuerinnen. (IP-SUISSE)

Eine Verwendung des Labels für weitere Produktions-, Vermarktungs- und Handelsorganisationen ist möglich. Die IP-SUISSE schliesst mit den Beteiligten Verträge ab. Nahrungsmittel mit dem IP-SUISSE Label werden kontrolliert und durch die unabhängige Firma Pro Cert Safety AG zertifiziert. Sie sind umweltgerecht erzeugt und von hoher Qualität. Die IP-SUISSE ist verantwortlich für die Kontrollen. Diese werden in der Regel mit den Kontrollen des ökologischen Leistungsnachweis kombiniert. Andernfalls organisiert die IP-SUISSE die Kontrollen selber.


2. ZIELE
Die IP-SUISSE strebt folgende Ziele an:
Die Konsumentinnen und Konsumenten sind mit umwelt- und tiergerechten, qualitativ hochstehenden Produkten zu versorgen.
Hohe Marktanteile für Produkte der Produzenten und Produzentinnen zu erreichen.
Der Produktepreis wird dem Mehraufwand gerecht.


3. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung, Umwelt- und Gewässerschutzgesetz sowie die Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen für die Haltung der einzelnen Tierkategorien, bilden die Mindestanforderung für die nachfolgenden IP-SUISSE Labelanforderungen. Alle Labeltiere müssen betreffend Fleischqualität (insbesondere Medikamentenrückstände) den Anforderungen der Lebensmittelverordnung, bzw. der Produktehaftpflicht entsprechen.


4. ÖLN-ANFORDERUNGEN
Für die Produktion von Erzeugnissen unter dem IP-SUISSE Label (Käfer-Label) werden nur Betriebe berücksichtigt, die als Gesamtbetrieb die Anforderungen für den ökologischen Leistungsnachweis gemäss Direktzahlungsverordnung erfüllen. Betriebe, welche eine zu kleine, oder keine landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) aufweisen, die jedoch ihre anfallenden Nährstoffe ausschliesslich an Betriebe abgeben, welche den ökologischen Leistungsnachweis gemäss Direktzahlungsverordnung erfüllen, können auf Gesuch hin ebenfalls in die IP-SUISSE Produktion einsteigen.

Als „gleicher Betrieb“ gelten sowohl geografische Einheiten (=Ställe verschiedener Besitzer auf demselben Betrieb), als auch juristische Einheiten (=örtlich getrennte Ställe desselben Besitzers bzw. derselben Betriebsgemeinschaft).



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