Abnehmer
Zusammen mit unseren Partner haben wir die Richtlinien nach den neusten Erkenntnissen und Grundsätzen ausgearbeitet. Aufgrund Ihrer betriebsspezifischen Haltungsbedingungen können Ihre Labeltiere in unterschiedliche Absatzkanäle vermarktet werden.
Informationsbrief/Richtlinien/Produktionsvertrag/Flyer
Anbei sind sämtliche Dokumente im PDF-Format zum downloaden aufgeführt. Wichtige Informationen, wie Preiszuschläge, Umstellungszeitpunkt usw. finden Sie im Informationsbrief.
Handel
Für den Handel mit IP-SUISSE Labeltieren sind grundsäzlich alle vom Abnehmer anerkannten Viehhändler oder Viehhandelsorganisationen zugelassen.
Anmeldeverfahren
Grundsätzlich gelten alle heute lieferberechtigten IP-SUISSE-, M-7- und auch AGRI NATURA-Betriebe als gesetzte und zukünftige Labelbetriebe. Für eine definitive Anmeldung muss aus rechtlichen Gründen dennoch ein vollständiger und unterzeichneter Produktionsvertrag bis spätestens am 7. Januar 2008 bei der IP-SUISSE eingereicht werden. Neuproduzenten werden wir je nach Bedarf, in Abfolge des Eingangsdatums berücksichtigen. (siehe auch Informationsbrief und Produktionsvertrag)
Fragen
Bei Fragen zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Telefon: 031 910 52 01