Für weitergehende Fragen zur EP stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
info@ipsuisse.ch, DE 031 910 60 00 / FR 021 601 88 09.
Das Servicecenter für
Bäuerinnen und Bauern
Kontrollen im Zusammenhang mit der enzootischen Pneumonie (EP)
- Wir befolgen die Weisungen der kantonalen Veterinärämter und der Schweinegesundheitsdienste. Dies kann in einzelnen Kantonen dazu führen, dass Kontrollen teilweise eingeschränkt oder gar nicht durchgeführt werden.
- Die Kontrollstellen prüfen vor den geplanten Kontrollen täglich den Gesundheitsstatus der zu kontrollierende Betriebe.
- Ist ein Betrieb aufgrund von EP gesperrt, wird die Kontrolle im Jahr 2026 nicht durchgeführt und automatisch auf das Jahr 2027 verschoben.
- Auf nicht gesperrten Betrieben finden die Kontrollen unter strikter Einhaltung aller Biosicherheits- und Hygienemassnahmen statt.
- Die Kontrollpersonen verwenden Einwegkleidung oder betriebseigene Kleidung.
- Buchten werden nicht betreten und ein direkter Kontakt mit Tieren wird vermieden.
- Wird während einer Kontrolle vermehrtes Husten bei den Schweinen festgestellt, führt die Kontrollperson am selben Tag keine weiteren Kontrollen auf Schweinebetrieben durch.