Das Label IP‑SUISSE: Anforderungen, die den Unterschied machen
IP‑SUISSE bietet Betrieben viele Vorteile – von einer guten Vergütung bis hin zu verlässlichen Absatzwegen. Gleichzeitig braucht es aber auch Einsatz und das Einhalten klarer Vorgaben. Die folgenden Schritte zeigen, wie du als Bäuerin oder Bauer bei IP‑SUISSE starten kannst.
Anforderungen
Weil IP-SUISSE-Produzent:innen besonders nachhaltig produzieren, gelten für sie auch besondere Anforderungen. Dabei gilt es, Grundanforderungen, gesamtbetriebliche Labelanforderungen und Labelprogramm-Anforderungen zu beachten.
Grundanforderungen
IP-SUISSE Betriebe erfüllen als Basis den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und gewährleisten damit eine umweltgerechte Bewirtschaftung. Zudem halten sie sowohl die aktuell gültige Schweizer Gesetzgebung in den Bereichen Tierwohl, Umwelt, Hygiene und Bewirtschaftung als auch weiterführende gesamtbetriebliche Anforderungen ein.
Mit den Grundanforderungen kann ein Betrieb Mitglied bei IP‑SUISSE werden und Vignetten beziehen. Zudem erfüllt ein Betrieb ebenfalls das Programm Qualitätsmanagement QM-Schweizer Fleisch. Er ist berechtigt seine Tiere unter der Marke SUISSE GARANTIE zu vermarkten.
Gesamtbetriebliche Labelanforderungen
Alle IP-SUISSE Labelbetriebe müssen die gesamtbetrieblichen Labelanforderungen zu Biodiversität sowie zu Klima- und Ressourcenschutz erfüllen.
Das Punktesystem Biodiversität muss dabei von allen Bäuerinnen und Bauern erfüllt werden, die IP‑SUISSE Labelprodukte produzieren. Die geforderte Punktzahl beträgt mind. 15 Punkte sowie mind. 9% Biodiversitätsfläche. Die Labelbetriebe können aus dem Katalog von über 40 biodiversitätsfördernden Massnahmen die passende für ihren Betrieb aussuchen.
Zudem müssen Betriebe das Klima- und Ressourcenschutz-Punktesystem ausfüllen. Aus einem umfassenden Katalog wählen sie jene Massnahmen aus, die am besten zu ihrem Betrieb passen – zum Beispiel zur Reduktion von Treibhausgasen, zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit oder zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Labelprogramm-Anforderung
Tierhaltung
Bei der Tierproduktion stellt IP‑SUISSE hohe Anforderungen an Tierwohl, Fütterung, Stallklima und Auslauf. Die Tiere werden in besonders tierfreundlichen Systemen gehalten, die deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und natürliche Verhaltensweisen fördern. Klare Standards, regelmässige Kontrollen und eine nachhaltige Betriebsführung bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Tierproduktion.
Labelprogramm-Anforderung
Pflanzenbau
Der Pflanzenbau von IP‑SUISSE fördert eine nachhaltige, ressourcenschonende und umweltgerechte Produktion. Durch klare Vorgaben zu Fruchtfolge, Biodiversität, Bodenpflege und zum reduzierten Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln leisten die Betriebe einen wichtigen Beitrag zu gesunden Böden und vielfältigen Lebensräumen. Regelmässige Kontrollen sichern dabei eine hochwertige und zukunftsfähige Pflanzenproduktion.
So wirst du IP‑SUISSE Produzent:in
IP-SUISSE Produzent:innen verpflichten sich durch ihre Mitgliedschaft und den Vertragsanbau zur Einhaltung der Programmrichtlinien und zu regelmässigen Kontrollen. Der Anmeldeprozess erfordert besonders bei Neuaufnahmen etwas Aufwand – dies sichert aber die Qualität und Glaubwürdigkeit der zertifizierten IP-SUISSE Produkte.
Schritt 1
Vorbereitung
Lies zur Vorbereitung die IP-SUISSE Richtlinien. Bei Fragen unterstützt dich die IP-SUISSE Geschäftsstelle – oder bei Bedarf auch eine externe Beratung.
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Schritt 2
Anmeldung
Interessenten melden sich telefonisch oder per Mail in der Geschäftsstelle. Wir lassen die notwendigen Unterlagen zukommen.
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Schritt 3
Antragsprüfung und Aufnahmekontrolle
Dein Antrag wird von IP-SUISSE auf Vollständigkeit geprüft. Es ist jederzeit möglich, Mitglied zu werden, wenn die Grundanforderungen erfüllt sind. Eine Aufnahme in ein Labelprogramm ist hingegen nur möglich, wenn Bedarf vorhanden ist und die Grund- sowie Labelanforderungen erfüllt sind.
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Schritt 4
Labelanerkennung
Nach erfolgreicher Aufnahmekontrolle wirst du als Produzent:in Mitglied von IP-SUISSE. Die entsprechenden Dokumente werden dir zur Verfügung gestellt. Für notwendige Systeme wirst du als lieferberechtigte/r Produzent:in eingetragen, und die Abnehmer:innen werden informiert.
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Schritt 5
Vignetten und Urkunden
Nach erfolgreicher Aufnahmekontrolle werden dir als Produzent:in die entsprechenden Vignetten für Tierhaltung und/oder Pflanzenbau zugestellt, und die Abnehmer:innen werden entsprechend informiert.
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Schritt 6
Produktionsurkunde und Feldrandtafeln
Als anerkannter Labelbetriebe bist du berechtigt, deinen Betrieb mit einer Produktionsurkunde oder einer Feldrandtafel auszuzeichnen. Die Feldrandtafeln kannst du bei der Geschäftsstelle bestellen; die Produktionsurkunden ebenfalls – oder du kannst sie dir ausdrucken.
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Schritt 7
Jährliche und unangemeldete Kontrollen
Je nach Programm finden die Kontrollen in unterschiedlichen Intervallen statt. Die Kontrollen werden von den akkreditierten Kontrollstellen der Kantone oder zum Teil auch vom Kontrolldienst des STS durchgeführt.
Wichtig: Die Zertifizierungsstelle ProCert macht im Rahmen der Produktezertifizierung Oberkontrollen. Die Betriebe werden selbstständig und unabhängig von ProCert ausgewählt, dies ist eine Vorgabe der Zertifizierung.
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