Anforderungen IP-SUISSE Produktion

Stufe 1: Grundanforderungen (Gesamtbetrieb):

Mit den Grundanforderungen der IP-SUISSE erfüllt ein Betrieb ebenfalls das Programm Qualitätsmanagement QM-Schweizer Fleisch. Er ist berechtigt seine Tiere unter der Marke SUISSE GARANTIE zu vermarkten.

Stufe 2: Anforderungen Labelproduktion IP-SUISSE:

Zusätzlich zu den Grundanforderungen müssen die Allgemeinen Labelanforderungen und die Programmspezifischen Labelanforderungen erfüllt werden.

Biodiversitätsanforderungen

Das Punktesystem Biodiversität muss von allen Landwirten, welche IP-SUISSE Labelprodukte produzieren, erfüllt werden. Die geforderte Gesamtpunktzahl beträgt 15 Punkte.

Für IP-SUISSE Gemüseproduzenten stehen ergänzende Biodiversitätsmassnahmen zur Verfügung. Die Massnahmen sind in der unten angehängten “Berechnungstabelle Biodiversität im IP-SUISSE Gemüsebau” festzuhalten und an IP-SUISSE (gemuese@ipsuisse.ch) vor dem 15. April einzureichen.

FiBL, Beratung Biodiversität:
Véronique Chevillat, Tel. +41 (0)62 865 04 12, Mail: veronique.chevillat@fibl.org

Klima- und Ressourcenschutz

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